Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.03.2026
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.03.2026
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
06.03.2024
Löschungsankündigung
05.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
09.11.2021
Termine
17.06.2021
Termine
22.05.2009
Eröffnungen
18.03.2009
Sicherungsmaßnahmen
24.01.2008 JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2006